Nachdem
Sie die Entscheidung für die passende Fahrschule getroffen
haben, reichen Sie bitte den im Büro ausgestellten Antrag
auf Fahrerlaubnis so bald wie möglich persönlich beim
für Sie zuständigen Straßenverkehrsamt oder bei den Bezirksämtern
in Aachen-Brand, AC-Eilendorf, AC-Richterich, AC-Laurensberg,
AC-Haaren, AC-Kornelimünster/Walheim sowie beim "Bürgerservice"
im Foyer des Verwaltungsgebäudes Katschhof ein und vergessen
Sie dabei bitte nicht die erforderlichen Bescheinigungen:
- über den Sehtest und den Soforthilfemaßnahmenkurs
, Paßfoto
- und Bearbeitungsgebühr für das Straßenverkehrsamt (SVA).
Die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag beim SVA dauert zwischen
4 bis 6 Wochen.
Achtung: Der Antrag auf Fahrerlaubnis ist
nur ein Jahr gültig.
Vermeiden Sie deshalb bitte nach Möglichkeit längere Unterbrechungen
Ihrer Ausbildung, um die erneute Zahlung der Bearbeitungsgebühr
des SVA zu vermeiden.
Voraussetzung für die theoretische Prüfung beim TÜV Aachen
sind:
- die Rückmeldung des SVA auf den o.g. Antrag in Form der Zusendung
der Papiere,
- regelmäßige Teilnahme (10 Termine) am theoretischen Unterricht,
mittwochs von 19.00 - 21.15 Uhr,
- die weitgehend fehlerfreie Beantwortung eines sogenannten
"Härtetests" im Büro der Fahrschule.
Der Kauf von Lehrmaterial (Übungsbögen und darauf abgestimmtes
Übungsbuch) ist freiwillig. Die Anschaffung von Übungsbögen
dient der persönlichen Vorbereitung auf die theoretische Prüfung
beim TÜV, das Lehrbuch ist empfehlenswert, wenn Sie das im
Unterricht Gehörte Zuhause gründlich nacharbeiten und vertiefen
möchten.
Richtlinien für die praktische Prüfung beim
TÜV Aachen
sind:
Nach der Grundausbildung (Fahrzeugbedienung, Wenden, Parken,
usw.) sind seit 1999 vom Gesetzgeber folgende Sonderfahrten
vorgeschrieben: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten.
Achten Sie bitte darauf, möglichst frühzeitig mit dem Fahrlehrer
Ihrer Wahl die Termine für die praktischen Stunden auszumachen,
es liegt in Ihrem eigenen Interesse, den praktischen Ausbildungsteil
kontinuierlich zu absolvieren.
Das Bestehen der theoretischen Prüfung beim örtlichen TÜV sowie
die notwendigen, individuell angepassten praktischen Fahrstunden
bilden die Voraussetzung für die Fahrprüfung, die ebenfalls
beim TÜV abgelegt wird. |